Änderung des Datenschutzes, Meldebehörden geben Daten von Bürgern frei

Wie aus der Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland zu entnehmen ist, wurde das Gesetz zur »Fortentwicklung des Meldewesens« ohne weitere Aussprache und in geänderter Form beschlossen. So wurden die Rechte des Bürgers gegenüber Adresshändlern und Werbetreibenden entgegen dem früheren Entwurf deutlich geschwächt. Ein vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht wurde gestrichen.

Das heißt, dass Bürger, die nicht mit Werbung belästigt werden möchten, explizit der Weitergabe ihrer Daten durch die Ämter widersprechen müssen.

Der Widerspruch kann dabei bei den Meldeämtern im Bezirk geschehen. Hierzu reicht ein formloser Antrag mit der Begründung, auf die Weitergabe seiner Daten an nicht öffentliche Stellen verzichten zu wollen.

Innerhalb unseres Bezirkes gibt es leider nur noch 2 Bürgerämter:

Bürgeramt I in Köpenick
Rathaus Köpenick
Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Bürgeramt II in Schöneweide
Michael Brückner Str. 1, 12439 Berlin

Auf Nachfrage bei den Bürgerämtern wurde uns mitgeteilt, dass der Antrag vor Ort abgegeben werden muss und zwei Jahre gültig ist. Über das Auslaufen des Opt-Out soll man jedoch informiert werden.

Bitte bringt ein wenig Zeit und Geduld mit und seit nett zu den dort arbeitenden Angestellten. Denn sie leisten einen guten Job unter recht schwierigen Umständen.

Es bleibt nur noch zu erwähnen, dass sich die PIRATEN in ihrem Grundsatzprogramm gegen die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft aussprechen.