Bei der 12. Sitzung der BVV-Treptow-Köpenick wurde der Bebauungsplan XV-64-bb beschlossen. Dieser Plan beschreibt die Bebauung des Geländes östlich der Bärenquellbrauerein zwischen der großen Schnellerstraße und der Spree. Dieses Gelände diente von 1890 bis 1991 einer metallverarbeitenden Fabrik, wodurch über hundert Jahre verschiedene Schwermetalle in den Boden gelangten. Fabriken wie diese gab es entlang der Spree einige, wodurch die Böden auf diesen Industrieflächen stark durch Altlasten kontaminiert wurden. Der Bodenbelastung auf dem besagten Grundstück wurde im Bebauungsplan Rechnung getragen, vor dem Beschluss konnten nicht alle Fragen der Piratenfraktion beantwortet werden, die bei der Sitzung des Ausschuss Umwelt und Natur nun beantwortet wurden.

Sanierung

Wie erwähnt steht dieses Gelände mit der Bodenverseuchung nicht allein da. Bodenbelastung ist seit Mitte der 90er Jahre ein berlinweit bekanntes Problem ehemaliger Industrieflächen. Die Kosten bzw. der Aufwand einer Totalsanierung erwiesen sich dabei als keine Option. Neben der Teilsanierung ist auch die Sicherung des Geländes oft vernünftig zu vertreten. Sicherung beschreibt das Isolieren des kontaminierten Bodens und damit das Verhindern des Austritts von Altlasten in nicht kontaminierte Erdschichten und das Grundwasser. Die Maßnahmen der Teilsanierung ergeben sich aus den Anforderungen der zukünftigen Bebauung.

Grundwasser

Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Grundwassers vor dem Eindringen von Schwermetallen und anderen Schadstoffen. Der kontaminierte Boden auf dem Gelände geht bis in eine Tiefe von 1,3 bis 1,5 m, das Grundwasser verläuft im Schnitt bei 3 m Tiefe. Da die Schadstoffe über einhundert Jahre eindringen konnten, ist nicht auszuschließen, dass diese auch ins Grundwasser bereits eingedrungen sind. Zudem unterliegt auch das Grundwasser Schwankungen, so dass davon ausgegangen wird, dass in der Regel all das, was in den letzten Jahrzehnten nicht fortgespült worden ist, relativ stabil ist und davon nur noch geringe Gefahren ausgehen. Lediglich bei flüssigen Schadstoffen (hierzu zählt insbesondere Öl) wird Handlungsbedarf gesehen und örtlich saniert.

Die Sorge bestand nun, in wie weit das nahegelegene Wasserwerk Grünau von bereits fortgespülten Schadstoffen beeinträchtigt wird. Doch dazwischen gibt es bereits eine Grundwasseraufbereitungsanlage.
Auf dem Gelände an der Schnellerstraße und Spree wurden bzw. werden je nach Flächennutzung verschiedene Verfahren der Sanierung und Versiegelung eingesetzt. An Belastungsschwerpunkten wurde der Boden bereits komplett ausgetauscht. Das restliche Gelände wird zwischen Sickerflächen und versiegelten Flächen unterschieden. Unter Sickerflächen wird die Erde bis zu einem Meter tief ausgetauscht. Unter Asphalt und Gebäuden wird versiegelt und baubedingt 40 cm Boden abgetragen. Abgetragenes Material kann ggf. vor Ort wiederverwendet werden, vorausgesetzt es überschreitet nicht die Grenzwerte. Am Ufer wird es einen Grünstreifen geben, der zur Altlasten durch eine Lehmschicht versiegelt wird.

Angesichts dieser Erläuterungen im Ausschuss in Bezug auf die Sicherungsmaßnahmen und die Teilsanierung der kontaminierten Fläche können die Autoren der Bebauung entsprechend der Nutzung zustimmen.

(Beitrag von Daniel Senff, Nora König und René Pönitz)

Ein Kommentar

  1. 1

    „können die Piraten des Bezirks der Bebauung *bedenkenlos* zustimmen“ – wtf?

    Was mir in der gesamten Beschreibung fehlt ist die Tatsache, von der Stadtrat Höllmer erzählt hat,
    das die größte gesundheitliche Gefahr von Ausdünstungen ausgeht.
    Aktuell werden dauerhaft tolerierbare gesundheitliche Höchstgrenzen teils überschritten.
    Daher ist eine Sanierung zwingend notwendig, damit das Gelände zur Nutzung freigegeben werden kann.

    Welche Stoffe (sicherlich relativ leicht flüchtige organische Verbindungen, aber welche?) dies sind wurde gemessen.
    Wir haben, glaube ich, aber noch nicht gefragt, welche dies konkret sind und wie hoch die Messwerte waren.
    Vollkommen unklar ist mir hierbei, ob die „Sanierung“ durch Abdeckung mit Lehm nun dazu führt, das nichts mehr austritt oder nur weniger, z.B. 10%.
    Dann bleibt natürlich wirklich die Frage der Schädlichkeit der austretenden Schadstoffe.
    Sind diese in der zu erwartenden Konzentration langfristig wirklich völlig unbedenklich, oder bleibt die statistisch zu erwartende Schädigung nur in vertretbarem Rahmen?

    Warum wurde die lokale Dekontamination des Bodens prinzipiell implizit ausgeschlossen?
    Es ist nicht notwendig den Boden zu deponieren und durch Frischerde zu ersetzen.
    Es ist statt dessen ebenso möglich, Bodendekontaminationsmaschienen vor Ort aufzubauen und den Boden vor Ort zu dekontaminieren.
    Organische Kontaminationen werden hierbei physikalisch abgebaut, während Schwermetalle ausgefällt werden und anschließend recycelt werden können.

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