Am kommenden Donnerstag (27.10.) findet die konstituierende Bezirksverordnetenversammlung im Rathaus Treptow statt. Bei diesem Treffen wird unter anderem auch eine Geschäftsordnung beschlossen.  Sie regelt insbesondere die Verfahrensregeln, wie Sitzungen und Versammlungen der BVV abzulaufen haben.

Wir, die Fraktion, haben heute die Änderungswünsche an die Geschäftsordnung der BVV zusammengetragen und zu Anträgen formuliert. Damit die anderen Fraktionen die Möglichkeit haben, über diese Vorschläge zu diskutieren, haben wir die nachfolgenden Anträge übergeben.

Innerhalb der Piraten stellen wir euch am Dienstag zur Gebietsversammlung die Änderungsanträge vor und wollen dort euer Feedbach haben. Ausgehend von eurem Ergebnis und eventueller Anmerkungen seitens der anderen Fraktionen wollen wir am Mittwoch diese Anträge formal beschließen und anschließend offiziell einreichen.


Übersicht über die Änderungsanträge der PIRATEN …

#1 „Befristung der Geschäftsordnung“
#2 „Ergänzung des Ausschusses Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernemt“
#3 „Nachvollziehbare Transparenz der Ausschüsse“
#4 „Unterrichtung der Einwohnerschaft – Neufassung des §52, Abs. 1 und 2“
#5 „Ordnung im Zuhörerraum / Ton- und Filmaufzeichnungen – Neufassung § 63“
#6 „Zustandekommen von Bürgerentscheiden“
#7 „Veröffentlichung der Anwesenheit und Mitgliedschaft zur BVV und in Ausschüssen“
#8 „Kommunikationsform RIS und E-Mail“
#9 „Wortmeldung“
#10 „Konsensliste“
#11 „Soll-Regelungen“
#12 „Aufgaben und Verantwortung des BVV-Vorstehers“
#13 „Wortentziehung“


Änderungs- und Ersatzantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#1 „Befristung der Geschäftsordnung“

Anstatt die alte Geschäftsordnung zu beschließen, schlagen wir vor, die alte GO mit begrenzter Gültigkeit von 3 Monaten zu beschließen.

§ 67 ist demnach wie folgt neu zu fassen:
Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss in Kraft und wird auf eine Geltungsdauer von 3 Monaten beschränkt.

Begründung: Mit der Befristung stellen wir die Geschäftsordnung auf die Probe. Somit besteht die Möglichkeit für alle Parteien, in drei Monaten noch einmal korrigierend einzugreifen.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#2 „Ergänzung des Ausschusses Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernemt“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
§ 15 (1) Die BVV bildet aus ihrer Mitte Ausschüsse zu folgenden Sachgebieten:
a) Haushalt, Finanzen, Grundstücks- und Immobilienverkehr,
b) Rechnungsprüfung,
c) Verwaltungsreform, Personal, Geschäftsordnung,
d) OpenGovernment, Eingaben und Beschwerden,
e) Jugendhilfe; er ist zugleich Ausschuss für den Geschäftsbereiche
Jugend des Bezirksamtes,
f) Integration,
g) Ausschüsse für die Geschäftsbereiche der Mitglieder des Bezirksamtes.

Begründung: Die Umsetzung von OpenGovernment, somit die Umsetzung einer aktiven Informationspolitik ist ein Grundanliegen aller demokratischen Kräfte in Berlin. Die Ergänzung des Ausschusses Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernment beinhaltet die Auseinandersetzung der Bezirksverordneten mit den Möglichkeiten, die Bürger durch Information an Entscheidungen zu beteiligen und gleichzeitig die Zusammenarbeit der Verwaltung untereinander zu optimieren. Darüber hinaus ist es Anliegen der Ergänzung des Ausschusses, Informationen maschinenlesbar zur Verfügung zu stellen und Informationen unabhängig von einer Anfrage / Antrag eines Bürgers zu veröffentlichen.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#3 „Nachvollziehbare Transparenz der Ausschüsse“

Teil I

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
In § 10 (3) ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen: „Diese Vorgänge werden transparent für jeden Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und den Antragsteller gestaltet.“
§ 10 (4) ist zu ergänzen um „Der Schriftverkehr und die Kontaktherstellung wird unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter von ihm transparent veröffentlicht.“
§ 10 (5) ist z uergänzen um „Der Vorsteher berichtet spätestens eine Woche vor der Bezirksverordnetenversammlung über die erfolgten Einnahmen und Ausgaben seit dem letzten Bericht. Die Berichte werden anschließend veröffentlicht.“
§ 13 Absatz (4) ist zu ersetzen mit „Der Ältestenrat tagt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn in einem Sachverhalt Persönlichkeitsrechte Dritter durch die Öffentlichkeit verletzt werden können. Nach Behandlung des Sachverhalts wird die öffentliche Tagung fortgesetzt.“
§ 17 Abs. (8) ist zu ergänzen um „Die Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten werden vom Büro der BVV direkt informiert“. In §17 Abs. (9) im Satz 1 ist wenn der Ausschuss nicht mündliche Berichterstattung beschließt.“zu streichen. §17 Abs. (9) ist zu ergänzen „Die jeweiligen Berichte werden von den Ausschüssen unverzüglich veröffentlicht.“ $17 Abs. (15) ist zu ergänzen um „Die Tagesordnung wird veröffentlicht.“
In § 23 Abs. (3), Satz 1 ist das Wort „mündlich“ zu streichen
Der § 23 Abs. (2) ist zu ergänzen mit den Worten “ und veröffentlicht diese in geeigneter Weise“
In § 23 Abs. (3), Satz 1 ist nach dem Wort „beantworten“ zu ergänzen mit „und die Antwort im Anschluss schriftlich einzureichen und zu veröffentlichen“.
In § 23 Abs. (3) Satz 2 ist das Wort „gehalten“ durch „verpflichtet“ zu ersetzen.
§ 23 Abs. (4) ist zu ergänzen „Diese Antwort ist ebenfalls seitens des Bezirksamtes unmittelbar und in der Ursprungsform zu veröffentlichen.“
§ 26 (1) Satz 3 ist zu ergänzen mit „und werden von diesem veröffentlicht.“
§ 26 (4) ist zu entfernen
§ 26 (6) ist zu eränzen um „Die Frage wird vom Büro der BVV und die Antwort vom Bezirksamt veröffentlicht.“

Begründung: Transparenz in Politik und Verwaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Beteiligung und wollen im Rahmen von OpenGovernment eine aktive Informationspolitik zu betreiben. Durch die unverzügliche Veröffentlichung von Informationen im Ursprungszustand (weitere Bearbeitungen sind zu kennzeichnen) werden nicht nur die Bürger, sondern auch alle an der Verwaltung Beteiligten unverzüglich und zum gleichen Zeitpunkt informiert. Zeit- und ressourcenraubende Anfragen in der Verwaltung untereinander sowie Informationsanträge von Bürgern
Mündliche Berichterstattung begrenzt das Wissen auf die Beteiligten eines Gesprächs oder einer Versammlung. Ohne schriftliche Niederlegung des Berichts sind später auf Grundlage dieses Berichts getrofffene Entscheidungen für unbeteiligte Dritte nicht mehr nachzuvollziehen. Die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen verbunden mit der hierzu erforderlichen Transparenz gegenüber dem Bürger stärkt das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung.

Teil II.

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. (6), Satz 1 ist „sollen“ durch „können“ zu ersetzen sowie „dann nicht“ durch „dann auch“ zu ersetzen.

Begründung: Die Umsetzung des Antrages Teil I beinhaltet, dass jeder Ausschuss öffentlich ist, solange keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Jeder kann an den Ausschüssen teilnehmen. Der Grundsatz, dass bei Eigeninteresse kein Beratungs- und Stimmrecht besteht, wird nicht berührt.

Teil III

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
Der § 19 Abs. (3) ist vollständig zu streichen.

Begründung: Informationen stehen allen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten in gleichem Maße zu, unabhängig davon, ob sie an Ausschüssen beteiligt sind. Die Ausschussmitglieder können selbst entscheiden, in wie weit eine Beratung erforderlich ist. Die Vorlagen erhalten alle bereits lt. §18.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#4 „Unterrichtung der Einwohnerschaft – Neufassung des § 52, Abs. 1 und 2“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
§ 52 Abs. (2) lautet wie folgt:
„Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der BVV sowie der tagenden Ausschüsse werden auf der Homepage des Bezirks, durch Aushänge in den Rathäusern Treptow und Köpenick und den Bürgerämtern sowie gegebenenfalls in sonst geeigneter Form veröffentlicht.“
§ 52 Abs. (3) lautet wie folgt:
Sowohl im Büro der BVV einsehbar als auch auf der Homepage des Bezirks abrufbar sind sämtliche der BVV und dem Bezirksamt betreffende Informationen für die Einwohnerschaft und sonstige Interessierte. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich:
* Beschlussvorlagen und gefasste Beschlüsse
* Große und kleine Anfragen einschließlich Beantwortung
* Bürgeranfragen und Beschwerden einschließlich Beantwortung
* Einwohneranträge und deren Behandlung
* Sitzungsprotokolle
* Eingaben und Beschwerden und deren Behandlung
* Anlagen zu genannten Dokumenten
Die Informationen sind unmittelbar nach ihrem Entstehen zu veröffentlichen. Bei der Veröffentlichung sind die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren. Bei Dokumenten aus nichtöffentlichen Sitzungen ist eine Zusammenfassung zu veröffentlichen, aus der der Diskussionsgegenstand hinreichend genau skizziert wird, ohne den Anlass der Nichtöffentlichkeit zu verletzten.

Begründung: Es wird bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Teil der genannten Dokumente im Ratsinformationssystem veröffentlicht. In der Geschäftsordnung geht keine Veröffentlichungspflicht hervor, so mit besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der benannten Dokumente. Eine aktive Informationspolitik ist somit nur zum Teil gewährleistet. Die Option der Einsicht im BVV-Büro muss für alle bestehen, die nicht über enen Internetzugang verfügen. Zusätzlich kann man ein frei zuängliches Terminal im Rathaus installieren, dass die Einsicht in diese Dokumente bietet.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#5 „Ordnung im Zuhörerraum / Ton- und Filmaufzeichnungen – Neufassung § 63“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
§ 63 Ordnung im Zuhörerraum
(1) Tonaufnahmen sind zulässig, insbesondere auch für sogenannte Live-Übertragungen (Streaming), auch wenn sie nicht dem Zwecke der Protokollführung dienen. Filmaufnahmen bedürfen einem mehrheitlichen Beschluss der BVV oder des Ausschusses zu Beginn der Sitzung. Wer sich dagegen äußert, darf nicht filmtechnisch aufgenommen werden.
(2) Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt, kann auf Antrag des Vorstehers bzw. des Ausschussvorsitzenden und mehrheitlichem Beschluss der BVV bzw. des Ausschusses entfernt werden.
(3) Der Vorsteher bzw. der Ausschussvorsitzende kann beantragen, wegen störender Unruhe im Zuhörerraum die Sitzung zu unterbrechen, ggf. vertagen, soweit dies von der BVV oder dem Ausschuss mit einem Mehrheitsbeschluss beschlossen wird.

§ 10, Abs. 2 – 2. Satz . „und für die Ordnung im Sitzungssaal, im Zuhörerraum und in den Nebenräumen zu sorgen.“  entfällt somit.

Begründung: Öffentliche Sitzungen sind in ihrer Öffentlichkeit nicht auf die Anwesenden zu beschränken. Im Sinne der Transparenz der Politik und Verwaltung, die es dem Bürger ermöglicht, seiner demokratischen Kontrollpflicht nachzukommen und sich über das Geschehen in der Bezirksverordnetenversammlung wie auch in Ausschüssen aktiv zu informieren, sind diese Möglichkeiten nicht zu begrenzen.
Wenn Störungen in der Ordnung der Versammlung vorliegen, liegt die Entscheidung für den Ausschluss von Personen nicht bei einer Person, sondern bei der Gesamtheit der Anwesenden. Räumung von Zuschauerräumen ist eine Maßnahme, die der Transparenz über die Arbeitsweise der Bezirksverordnetenversammlung gänzlich widerspricht.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#6 „Zustandekommen von Bürgerentscheiden“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
In § 56 Abs. (3) sind die Worte „von zwei Dritteln“ zu streichen.

Begründung: Die Mitbestimmung der Bürger von Berlin-Treptow ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in unserem Bezirk, wir sollten diese unterstützen und keine Hürden zu deren Verhinderung aufbauen.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#7 „Veröffentlichung der Anwesenheit und Mitgliedschaft zur BVV und in Ausschüssen“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. (1) und (2) ist jeweils um „Die Anwesenheitslisten werden seitens des Vorstehers unverzüglich veröffentlicht.“ zu ergänzen. § 4 Abs. (2) ist um „Diese Information wird unverzüglich veröffentlicht“ zu ergänzen.

Begründung: Ein Bestandteil der Demokratie ist die Kontrollmöglichkeit durch den Bürger. Die Veröffentlichung der Anwesenheitslisten können die Bürger verfolgen, mit welchem Zeitaufwand die Verordneten und Bürgerdeputierten ihren Aufgaben nachkommen. Dies ist ein Beitrag zur Transparenz der Arbeit der Verordneten und Bürgerdeputierten, der Mehraufwand ist gering, da die Anwesenheit bereits erfasst wird. Ein weiterer Beitrag zur Transparenz ist es, unmittelbar nach Bekanntwerden der Information des Ausscheidens von Bezirksverordneten aus der BVV oder aus Ausschüssen sie an die Öffentlichkeit zu geben.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#8 „Kommunikationsform RIS und E-Mail“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
§18 (1) ist in folgender Neufassung zu beschließen:
(1)  Anträge und Anfragen von Mitgliedern der BVV, Beschlussempfehlungen der Ausschüsse sowie Vorlagen des Bezirksamtes oder des Vorstehers werden den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt elektronisch per E-Mail bzw. mit Hinweis auf ein Dokument im Ratsinformationssystem zugestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch die Zustellung weiterhin als Drucksache erfolgen. Für Bürgerdeputierte gilt dies synchron für ihre Ausschüsse.“

Begründung: Die Übermittlung von Unterlagen sehen wir als Bestandteil der aktiven Informationspolitik an. Wenn Dokumente ins Ratsinformationssystem eingepflegt werden, statt diese allen zuzusenden, erspart dies den Aufwand der Weiterleitung inkl. dem Aufwand beim Empfänger zur Weiterbearbeitung. Dokumente können auf diesem Wege im Zuge einer aktiven Informationspolitik veröffentlicht werden. In der Praxis besteht bereits die hier erwähnte Möglichkeit zur Weiterleitung per Mail, diese ist festzuschreiben und durch die Einpflege im Ratsinformationsssystem zu ergänzen. Darüber hinaus leisten wir als Bezirksverordnete durch das Einsparen von Papier einen wertvollen Beitrag für die Umwelt.
(RIS = Ratsinformationssystem)


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#9 „Wortmeldung“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
In § 35 Abs. (4) ist der Satz 2 „im Wortlaut vorbereitete Reden sollen eine Ausnahme sein und dürfen ebenso wie Schriftstücke nur mit Einwilligung des Vorstehers verlesen werden.“  durch „Aufzeichnungen, Schriftstücke und Redebeiträge im Wortlaut sind anschließend den Schriftführern zur Vervollständigung des Protokolls zu überreichen.“ zu ersetzen
Demzufolge entfällt in in §35 Abs. (6) Satz 2.

Begründung: Die geforderte Einschränkung in der Ausübung des Rederechts ist nicht nachvollziehbar, nicht jeder ist in der Lage frei zu reden und sollte daher nicht gegenüber anderen benachteiligt und aus der politischen Meinungsbildung ausgeschlossen werden. Dokumente des Redners erleichtern darüber hinaus die Nachvollziehbarkeit des Antrages sowie der folgenden Diskussion.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#10 „Konsensliste“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
§ 27, Abs. 3 ist wie folgt neu zu fassen:
3)  Die Konsensliste wird im Ältestenrat vor der anschließenden BVV-Sitzung erarbeitet und allen Bezirksverordneten schriftlich unmittelbar nach Erstellung übermittelt und veröffentlicht.

Begründung:  Die zuvor enthaltende Einschränkung spätestens zur BVV-Sitzung als Tischvorlage vor Abstimmung relativiert die unmittelbare schriftliche Weiterleitung der Informaiton an Abgeordnete und ist unnötig. Darüber ist die Konsensliste im Zuge der aktiven Informationspolitik zu veröffentlichen.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#11 „Soll-Regelungen“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
In §1 Abs. (5), Satz 2 ist „sollte“ durch „wird“ zu ergänzen, das Wort „werden“ entfällt.

Begründung: Wir befürworten klare Regeln in einer Geschäftsordnung. Des weiteren ist jedem zu eigenen Anträgen ohne Ausnahme Rederecht zu gewähren, damit der Verordnete seinem Recht auf demokratische Beteiligung nachkommen kann.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#12 „Aufgaben und Verantwortung des BVV-Vorstehers“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
In § 17 Abs. (10) im Satz 2 ist zu streichen „mit Zustimmung des Vorstehers zulässig.“
§ 13 Absatz (1) ist zu ersetzen mit „Der Vorsteher beruft den Ältestenrat ein, die Versammlungsleitung wird bei jedem Treffen neu unter den Anwesenden gewählt, der Versammlungsleiter leitet diese Tagungen.“
§ 10, Abs. 3 Neufassung
(3) Der Vorsteher prüft die für die BVV bestimmten Vorlagen, Anträge und Anfragen und weist die Unterzeichner ggf. auf Beanstandungen hin. Offenkundig rechtswidrige Anträge und Anfragen weist er unter Angabe der Gründe zurück. Über die Prüfung und die Rückweisung unterrichtet der Vorsteher in der folgenden Sitzung des Ältestenrates und leitet Informationen umgehend an alle Bezirksverordneten, Bezirksdeputierten und den Antragssteller transparent unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte weiter. Gegen die Zurückweisung ist der Einspruch schriftlich zulässig, über den die BVV entscheidet.
§ 10, Abs. 7 ist ersatzlos zu streichen.
§ 22, Abs. 3 ist „der Vorsteher“ durch die „BVV“ zu ersetzen

Begründung: Die Aufgaben des Vorstehers der BVV sehen wir in der Hauptsache in der Gewährleistung der Organisation, seine Entscheidungsgewalt innerhalb der BVV und der Ausschüsse ist gleichberechtigt zu den Bezirksverordneten.
Das Beiwohnen von Ausschüssen ist allen Bezirksverordneten in gleicher Weise möglich, Die Funktion des Vorstehers hat verwaltenden und organisatorischen Charakter, daher ist das Sonderrecht, in Ausschüssen zu beraten, nicht nachvollziehbar.


Änderungsantrag der PIRATEN – Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
#13 „Wortentziehung“

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-Köpenick in der Fassung vom 25. März 2010 wird wie folgt geändert:
§ 58 ist wie folgt neu zu fassen:
§ 58
Wortentziehung
(1) Ist ein Redner dreimal in derselben Rede „zur Ordnung“ oder „zur Sache“ gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so entzieht ihm der Vorsteher oder der Ausschussvorsitzende das Wort. Ist einem Redner das Wort entzogen worden, kann er es zum gleichen Tagesordnungspunkt wieder erhalten, wenn die Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten bzw. Ausschussmitglieder dem nicht widerspricht.
(2) Ausführungen, die ein Redner nach Entziehung des Wortes macht, werden in den
Sitzungsbericht aufgenommen, protokolliert, erhalten eine Kennzeichnung als unberechtigte Wortmeldung.

Begründung: Wir sehen es als richtig, dass Redner daran erinnert werden, sich zur Sache zu äußern, auch eine zeitweise Entziehung des Wortes sehen wir bei Nichtbeachtung von Hinweisen als gerechtfertigt an. Die vorherige Version des § 58 enthielt unter Abs. 1 eine Bestrafung des Bezirksverordneten, nach dem ihm jegliche Möglichkeit entzogen wurde, weiter zur Sache Hinweise zu geben. Dem widersprechen wir, es sollte mit Einverständnis der jeweiligen Versammlung diese Möglichkeit geben.
Ausführungen in Aufnahmen oder Protokollen auszusparen ist kein Beitrag zur Transparenz. Die entsprechenden Informationen aus den unberechtigten Wortmeldungen sind dem Kreis der Teilnehmer des Gesprächs bekannt, jeder Verzicht würde zu einem Informatioinsverlust derer führen, die nicht an der jeweiligen Versammlung teilnehmen bzw. teilnehmen konnten. Im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen müssen auch diese  Aussagen dokumentiert werden.


Was denkst du?